Keine Testpflicht mehr ab 28.5.2021

Nachdem der Inzidenzwert im Landkreis Biberach aktuell unter 100 liegt, gelten für unseren Einzelhandel derzeit folgende Bedingungen:

- Kein Nachweis von Corona-Tests, Impfung, Genesung etc. nötig

- Einkauf ohne Kundenregistrierung

- Terminvergabe nicht notwendig, aber bei Beratungswunsch erforderlich

 

Nachdem der Inzidenzwert im Landkreis Biberach aktuell unter 100 liegt, gelten für unseren Einzelhandel derzeit folgende Bedingungen:    

  • Kein Nachweis von Corona-Tests, Impfung, Genesung etc. erforderlich
  • Keine Kundenregistrierung
  • Terminvergabe nicht unbedingt nötig, aber wir bitten dennoch um Terminvereinbarung, wenn Beratung gewünscht wird.
  • Es gelten weiterhin die bekannten Abstands- und Hygienemaßnahmen sowie die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.
  • Alle Sortimente zugänglich